Schulbetrieb & Covid - 19
4. Oktober 2021

Folgende Änderungen sind ab Montag, 4. Oktober 2021, wirksam:

  1. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 ist aufgehoben. Auf freiwilliger Basis kann eine Maske getragen werden.

  2. Für das pädagogische Personal in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 gilt im Unterricht und in der ergänzenden Förderung und Betreuung sowie in der außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung ebenfalls keine Pflicht zum Tragen einer Maske.

  3. Schulfremde Personen müssen nach wie vor einen medizinischen Mundnasenschutz tragen. Für das Musizieren an Schulen gelten künftig die folgenden Regelungen:

  1. Kurze Singeinheiten von maximal 12 Minuten je Unterrichtsstunde sind ohne Maske möglich.

  2. Chorproben dürfen in Innenräumen stattfinden, wenn der Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann. Bei Einsatz von Luftreinigungsgeräten reduziert sich der einzuhaltende Mindestabstand auf 1,5 Meter. Die Maske darf von den Sängerinnen und Sängern nach Einnahme der Plätze abgenommen werden. Auf eine begleitende Belüftung ist zu achten.

  3. Instrumentales Musizieren in Innenräumen ist unter Einhaltung des Mindestabstandes möglich. Die Maske darf nach Einnahme der festen Plätze abgelegt werden. Auf eine begleitende Belüftung ist zu achten. Bei der Verwendung von Blasinstrumenten (Bläserklassen und Blasinstrumente im Orchester) sind insbesondere Räume mit Luftreinigungsgeräten zu bevorzugen.

    Tritt ein Positivfall in einer Lerngruppe der Primarstufe auf, erhöht sich die Testfrequenz für die betroffene Lerngruppe in dieser Woche einmalig auf drei Testungen.

    In den ersten beiden Unterrichtswochen nach den Herbstferien wird in allen Schularten die wöchentliche Testfrequenz auf drei Tests erhöht. Damit sollen mögliche Infektionen, die in der Ferienzeit entstanden sind, umgehend erkannt werden.

9. August 2021

Ab dem 09. August 2021 Regelbetrieb mit Präsenzpflicht.

Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) wird ebenfalls wieder vollständig angeboten.

9. Juni 2021

Ab 9.Juni 2021 findet der Unterricht im pandemiebedingten Regelbetrieb wieder in vollen Lerngruppenstärken statt

Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) wird ebenfalls wieder angeboten.

21. April 2021

Die Klassen lernen im Wechselunterricht bis 8. Juni 2021.

Gruppe 1: 1.-3. Stunde – Gruppe 2: 4. bis 6. Stunde.

Es findet nur Notbetreuung statt.

Die Kinder testen sich montags und donnerstags in der Schule bzw. in der Notbetreuung.

Schüler*innen

Pädagogisches Personal

Lehrkräfte

Schulsozialarbeiter*innen

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